Integrationskurse sind dafür da, Migranten und Migrantinnen, deren Aufenthalt auf Dauer angelegt ist, bei der sozialen und beruflichen Integration in die Gesellschaft zu unterstützen.
Zugang zu den Kursen hat, wer über eine Berechtigung oder Verpflichtung verfügt oder aus einem EU-Land kommt. Eine Berechtigung stellt das Jobcenter oder das Sozialamt aus, wenn Sie von dort Leistungen beziehen. Eine Verpflichtung erteilt die Ausländerbehörde an nachgezogene Familienangehörige.
Die Kurse beginnen laufend, den nächsten Termin finden Sie rechts. Für die Anmeldung kommen Sie persönlich zu uns. Vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin.
Ein Integrationskurs gliedert sich in sieben Abschnitte:
Basiskurs 1
Basiskurs 2
Basiskurs 3
Aufbaukurs 1
Aufbaukurs 2
Aufbaukurs 3
Orientierungskurs
Ein Abschnitt umfasst 100 Unterrichtsstunden.
Das Ergebnis eines Einstufungstests entscheidet darüber, in welchem Kursabschnitt die Person beginnt.
Der Aufbaukurs – Abschnitt 3 endet mit dem Sprachtest Deutschtest für Zuwanderer (DTZ A2-B1). In der Regel erreichen die Teilnehmer den Abschluss A2-B1 des Europäischen Referenzrahmens.
Nach GER (Europäischer Referenzrahmen) bescheinigt der Abschluss A2 diese Fähigkeiten:
Nach GER (Europäischer Referenzrahmrn
) bescheinigt der Abschluss B1 diese Fähigkeiten:
Der Orientierungskurs endet mit dem Test Leben in Deutschland (LiD).
Kosten: In der Regel übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Kosten für den Kurs. Die Kosten für die Lehrbücher tragen Sie selbst. Unter bestimmten Bedingungen wird eine Zuzahlung von derzeit 229,00 € pro Kursmodul erhoben. Nähere Details werden im Beratungsgespräch geklärt. Ebenso wird festgestellt, ob Sie Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben.
Die notwendigen Anträge stellen wir zusammen mit Ihnen.