Allgemeine Integrationskurse

Integrationskurse sind dafür da, Migranten und Migrantinnen, deren Aufenthalt auf Dauer angelegt ist, bei der sozialen und beruflichen Integration in die Gesellschaft zu unterstützen.

Für wen ist dieser Integrationskurs geeignet?

Der allgemeine Integrationskurs eignet sich für alle Zugewanderte, die über einen Schulabschluss und Erfahrungen mit dem Erlernen einer Fremdsprache verfügen bzw. sich mit dem lateinischen Schriftsystem gut auskennen.

Wer darf teilnehmen?

Zugang zu dem Kurs hat, wer über eine Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme an dem Integrationskurs verfügt oder aus einem EU-Land kommt. Eine Berechtigung stellt das Jobcenter oder das Sozialamt aus, wenn Sie von dort Leistungen beziehen. Eine Verpflichtung erteilt die Ausländerbehörde an nachgezogene Familienangehörige.

Wenn Sie über keine Berechtigung / Verpflichtung verfügen, dürfen Sie trotzdem an einem Integrationskurs als Selbstzahler teilnehmen.

Aufbau des Kurses

Ein allgemeiner Integrationskurs gliedert sich in 6 Kursabschnitte. 

  • Basiskurs 1 – Basiskurs 2 umfassen das Niveau A1
  • Basiskurs 3 – Aufbaukurs 1 umfassen das Niveau A2
  • Aufbaukurs 2 – Aufbaukurs 3 umfassen das Niveau B1

Ein Kursabschnitt umfasst 100 Unterrichtseinheiten.

Nach dem Kurs folgt ein Orientierungskurs mit einem Umfang von 100 Unterrichtseinheiten. Der Orientierungskurs dient dazu, ein Grundverständnis für das gesellschaftliche, politische und rechtliche Leben in Deutschland zu vermitteln. Der Orientierungskurs endet mit dem Ablegen des Tests „Leben in Deutschland“.

Im Anschluss an den allgemeinen Integrationskurs findet die skalierte Prüfung – „Deutsch- Test für Zuwanderer“ (DTZ A2/B1) statt. Die Ergebnisse dieser Prüfung bestätigen das Erreichen des A2 oder B1-Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

Nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) bescheinigt das Ergebnis auf dem Niveau A2 folgende Fähigkeiten:

  • Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung).
  • Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht.
  • Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

Nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) bescheinigt das Ergebnisse auf dem Niveau B1 folgende Fähigkeiten:

  • Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht.
  • Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet.
  • Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern.
  • Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Kosten

  • Für die Teilnehmer, die über eine Berechtigung / Verpflichtung verfügen, werden automatisch von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 50% der gesamten Kursgebühren übernommen. In diesem Fall wird eine Zuzahlung in Höhe von 229,00 € pro Kursabschnitt erhoben. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses bzw. dem Bestehen der DTZ-Prüfung und des Tests „Leben in Deutschland“ besteht die Möglichkeit auf eine 50% Rückerstattung des Kostenbeitrags von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
  • Für die Teilnehmer, die über eine Berechtigung / Verpflichtung verfügen und soziale Leistungen (SGB II, SGB III, SGB XII) beziehen oder beruflich tätig sind und deren Bruttogehalt eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der Beantragung der Kostenbefreiung die kompletten Kosten des Kurses übernehmen.
  • Für die Selbstzahler wird den von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingerichtete Kostenbeitrag in Höhe von derzeit 458,00 € pro Kursabschnitt erhoben.

Nähere Details, wie z.B. der Anspruch auf die Fahrtkostenerstattung, werden im Beratungsgespräch geklärt. Alle notwendigen Anträge stellen wir mit Ihnen zusammen.

Wichtiger Hinweis! 

Ab dem 01.08.2026 besteht auf Antrag die Möglichkeit auf Wiederzulassung zur Teilnahme am Integrationskurs für Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzen, und für deutsche Staatsangehörige und andere Unionsbürger, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung aufzunehmen, sowie die Familienangehörigen dieser beiden Personengruppen.

Den Antrag auf die Zulassung stellen wir für Sie vor Ort!

Anmeldung zum Kurs

Die Kurse beginnen laufend, den nächsten Termin finden Sie rechts.

Für die Anmeldung kommen Sie persönlich mit den folgenden Unterlagen zu uns.

  • gültiges Ausweisdokument (Aufenthaltstitel / Reisepass / EU-Bürger ID-Karte)
  • ggf. Berechtigung / Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs
  • ggf. Leistungsbescheid zu dem SGB II, SGB III, SGB XII
  • ggf. letzte 3 Lohnabrechnungen

 Vereinbaren Sie am besten vorher telefonisch einen Termin!

Kontakt