Integrationskurse sind dafür da, Migranten und Migrantinnen, deren Aufenthalt auf Dauer angelegt ist, bei der sozialen und beruflichen Integration in die Gesellschaft zu unterstützen.
Der Integrationskurs für Geringliteralisierte eignet sich für alle Zugewanderte, die über nicht ausreichende bzw. geringe Schriftsprachkompetenzen in der lateinischen oder ihrer Herkunftssprache verfügen.
Zugang zu dem Kurs hat, wer über eine Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme an der Integration verfügt oder aus einem EU-Land kommt. Eine Berechtigung stellt das Jobcenter oder das Sozialamt aus, wenn Sie von dort Leistungen beziehen. Eine Verpflichtung erteilt die Ausländerbehörde an nachgezogene Familienangehörige.
Wenn Sie über keine Berechtigung / Verpflichtung verfügen, dürfen Sie trotzdem an einem Integrationskurs als Selbstzahler teilnehmen.
Ein Integrationskurs für Geringliteralisierte gliedert sich in 9 Kursabschnitte.
Ein Kursabschnitt umfasst 100 Unterrichtsstunden.
Dem Kurs abschließend folgt ein Orientierungskurs mit einem Umfang von 100 Unterrichtsstunden. Der Orientierungskurs dient dazu, ein Grundverständnis für das gesellschaftliche, politische und rechtliche Leben in Deutschland zu vermitteln.
Da dieser Integrationskurs mit dem Niveau A2 endet, stehen allen Teilnehmern, die alle Kursabschnitte sowie den Orientierungskurs absolviert haben, weitere 300 Unterrichteinheiten des Wiederholerkurses (300 UE) zu:
Die drei Module umfassen das Niveau B1.
Der Wiederholerkurs schließt mit der skalierten Prüfung – „Deutsch Test für Zuwanderer“ (DTZ A2/B1) ab. Die Ergebnisse dieser Prüfung bestätigen das Erreichen des A2 oder B1-Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
Nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) bescheinigt das Ergebnis auf dem Niveau A2 folgende Fähigkeiten:
Nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) bescheinigt das Ergebnisse auf dem Niveau B1 folgende Fähigkeiten:
Nähere Details, wie z.B. der Anspruch auf die Fahrtkostenerstattung, werden im Beratungsgespräch geklärt. Alle notwendigen Anträge stellen wir zusammen mit Ihnen.
Ab dem 01.08.2026 besteht auf Antrag die Möglichkeit auf Wiederzulassung zur Teilnahme am Integrationskurs für Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzen, und für deutsche Staatsangehörige und andere Unionsbürger, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung aufzunehmen, sowie die Familienangehörigen dieser beiden Personengruppen.
Den Antrag auf die Zulassung stellen wir für Sie!
Die Kurse beginnen laufend, den nächsten Termin finden Sie rechts.
Für die Anmeldung kommen Sie persönlich mit den folgenden Unterlagen zu uns.
Vereinbaren Sie am besten vorher telefonisch einen Termin!